Allgemeine Geschäftsbedingungen
Einkaufs-, Verkaufs- und allgemeine Geschäftsbedingungen
1) Bestellungen unseres Geschäftspartners führen erst durch unsere schriftliche Bestätigung zum Kaufabschluss.
2) Wir verkaufen und kaufen Kartoffeln nur nach Maßgabe der Deutschen Kartoffelgeschäftsbedingungen (Berliner Vereinbarung 1956) sowie im Internationalen Geschäftsverkehr der Europäischen Kartoffelgeschäfts-bedingungen (RUCIP), jeweils neueste Fassung.
Für sonstige gehandelte Waren gelten die auf unserem Verkaufskontrakt aufgeführten jeweiligen Geschäftsbedingungen. Sofern keine Geschäfts-bedingungen aufgeführt sind, gelten die Mindestgüteeigenschaften gemäß allgemeiner Vermarktungsnorm für Obst und Gemüse.
Für die Entscheidung von Streitigkeiten ist das in den jeweils aufgeführten Geschäftsbedingungen angeführte Schiedsgericht zuständig. Die Anrufung des für unseren Geschäftssitz zuständigen ordentlichen Gerichts, insbesondere aber nicht ausschließlich bei Zahlungsklagen, bleibt uns als Verkäufer vorbehalten.
3) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer Forderungen unser Eigentum. Es gilt der einfache, erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalt. Im Einzelnen gilt bezüglich des Eigentumsvorbehalts § 23 der Deutschen Kartoffelgeschäftsbedingungen (Berliner Vereinbarung 1956) in der jeweils neuesten Fassung.
4) Vernichtung der Ernte oder eines Teils derselben durch höhere Gewalt sowie Verhinderung der Lieferung durch höhere Gewalt, oder auf Grund gesetzlicher oder polizeilicher Vorschriften, ebenso Verderb, entbinden uns von der Lieferungsverpflichtung, oder berechtigen uns zur Kürzung der Mengen.
5) Wir widersprechen allen Geschäftsbedingungen unseres jeweiligen Geschäftspartners. Diese werden auf keinen Fall Vertragsbestandteil, und zwar auch dann nicht, wenn wir derartigen Geschäftsbedingungen nicht bei jedem einzelnen Geschäft noch einmal gesondert und ausdrücklich widersprechen.
6) Ergänzend gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.